Coronavirus

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir geben Ihnen hier einige Informationen zum Umgang unserer Praxis mit der Coronainfektion.

Wichtig: Auch wenn Sie Anzeichen eines normalen (nicht Coronavirus-bedingten) Infektes haben, kontaktieren Sie uns unbedingt zunächst telefonisch, auch wenn es dauert. Sie erhalten dann einen Untersuchungstermin.

Niemand mit Erkältung darf unangemeldet die Praxis betreten. Klingeln Sie und warten bitte vor der Tür.

Wir haben eine separate Infekt-Sprechstunde eingerichtet, um die anderen Patienten vor Ansteckung zu schützen.

Diese Sprechstunde arbeiten wir nach Terminen ab. Deswegen ist eine vorherige Anmeldung unerlässlich. In dieser Sprechstunde werden auch Corona-Abstriche durchgeführt, wenn sie nach ärztlicher Prüfung notwendig sind.

Ein Coronatest ist angezeigt

  • bei schweren Atemwegssymptomen
  • bei Störung von Geruchs- oder Geschmackssinn
  • wenn Symptome bestehen und Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall bestand
  • wenn sich bestehende Atemwegssymptome verschlechtern
  • bei leichteren Atemwegssymptomen
    • wenn sie zu einer Risikogruppe gehören (älter 50 Jahre, Übergewicht mit BMI >40, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD/Asthma, chronische Nieren und Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen in Behandlung, Immunsuppression oder Risikoschwangerschaft)
    • bei einem Arbeitsplatz in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus
    • bei vorangegangener Teilnahme an Großveranstaltungen oder vergleichbaren Gelegenheiten.
    • wenn Sie bei kritischem Kontakt zu anderen Personen schon Symptome hatten (z.B. bei Geburtstags- oder Familienfeiern oder längerem Gesprächskontakt)
    • bei weiterhin bestehendem Kontakt zu vielen Personen (z.B. als Lehrer)
    • bei Häufung von schweren Atemwegssymptomen im Umfeld, zum Beispiel dem eigenen Haushalt.

Sind die Testkriterien nicht erfüllt, genügt eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und eine häusliche Isolierung für fünf Tage und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vor Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit. Eine Testung ist dann nicht notwendig!

Eine Covid-19-Infektion ist oft von einer echten Grippe oder einer anderen Erkältungskrankheit schwer zu unterscheiden. Relativ typische Symptome der Coronainfektion sind der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes, außerdem ist Schnupfen eher selten, Halsweh dagegen häufig. Eine echte Grippe beginnt oft heftig, eine Corona-Infektion langsam und schleichend.

Auch bei asymptomatischen Personen können Tests notwendig sein, zum Beispiel bei Kontaktpersonen positiv Getesteter, Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, vor Aufnahme in ein Krankenhaus, Rehaeinrichtung oder Altenpflege oder bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten.

Diese Bestimmungen unterliegen einem relativ schnellen Wandel.

Kontaktieren Sie deshalb unsere Praxis, wenn sie nicht entsprechende Informationen vom Gesundheitsamt bekommen.

Jeder hat Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest. Hierfür sind spezielle Testzentren eingerichtet, z.B. beim DRK. In unserer Praxis führen wir sie nur in Einzelfällen durch.

Wenn sie positiv getestet sind, Kontaktperson sind eines positiv Getesteten, wenn sie aus einem Risikogebiet zurückkehren oder aus anderen Gründen eine Quarantäne angeordnet wird, müssen Sie die vorgegebenen Regeln einhalten. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, ohne Genehmigung auch nicht zu Arztbesuchen.

Beachten Sie die Regeln der Hygiene!

Waschen Sie sich jedes Mal, wenn sie nach Hause komme, die Hände für mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife.

Niesen Sie in die Ellenbeuge, husten Sie in die Ellenbeuge!

Benutzen Sie Einmal-Taschentücher und nach Möglichkeit Papierhandtücher oder Küchentücher zum Abtrocknen der Hände.

Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.

Nutzen Sie vorhandene Desinfektionsmittel.

Achten Sie auf eine ausreichende Lüftung der Räume.

Tragen Sie in geschlossenen Räumen durchgehend einen Mund-Nasenschutz!

Halten Sie Abstand!